Neue Rechtssprechung für unsere Mandanten

News

Für Sie zusammengestellt. Damit Sie immer auf dem Laufenden sind. Hier informieren wir Sie über aktuelle rechtliche Entwicklungen, richtungsweisende Rechtsprechung sowie Neues aus unserer Kanzlei in Aschaffenburg.

Aktuelles und Wichtiges

Zum 1. Juli 2022 stehen mehrere Gesetzesänderungen an. Erfahren Sie mehr darüber.

Der BGH hat am 22.06.2022 (Az. IV ZR 253/20) entschieden, dass die vergangenen Prämienanpassungen in der privaten Krankenversicherung wirksam waren.

Die Regeln für Telefonwerbung haben sich zum 1.10.2021 geändert. Wer jetzt noch Telefonwerbung betreiben möchte, braucht vorher die Einwilligung des Verbrauchers. Mehr dazu erfahren Sie hier.

Nach einer Entscheidung des bayerischen VGH waren die Ausgangsbeschränkungen im Frühjahr 2020 rechtswidrig und damit unwirksam.

VGH kippt Verbot der Öffnung von bayerischen Schankwirtschaften im Innenbereich. Mit der Entscheidung des VGH vom 23.07.2021 (25 NE 21.1832) dürfen nach Monaten endlich auch wieder Kneipen und Bistros im Innenbereich öffnen.

Personenbezogene Daten können ungehindert aus der Europäischen Union in das Vereinigte Königreich fließen. Dies gilt auch nach dem Austritt aus der EU.

Das Infektionsschutzgesetz wurde in wesentlichen Punkten geändert. Hier finden Sie die Änderungen in einer Zusammenfassung.

In einem Verfahren auf einstweiligen Rechtsschutz hat das Verwaltungsgericht in Würzburg das durch die Stadt Aschaffenburg angeordnete Verbot zum Verkauf von Alkohol am Main einstweilen ausgesetzt.

Mehrere Klauseln der AGB für Umzüge eines Möbelspediteurs wurden vom LG Stuttgart für unwirksam erklärt. Um welche Klauseln es geht, erfahren Sie hier bei uns.

Am 26.1.2021 hat der Bayerische VGH das Verbot touristischer Tagesausflüge (15 km Regel) außer Vollzug gesetzt.

Die behördlich angeordnete Schließung von Fitnessstudios aufgrund der Corona-Pandemie stellt sowohl Kunden als auch Fitnessstudiobetreiber vor administrativen und finanziellen Herausforderungen.

Die SCHUFA-Eintragung SE (Saldo nach gerichtlicher Entscheidung oder Titulierung) ist ein Merkmal, das sich besonders negativ auf den sog. SCHUFA-Score auswirken und die Kreditwürdigkeit des Eingetragenen in Frage stellen kann. Trotz der vorgeschriebenen Löschfrist von drei Jahren ist eine vorzeitige Löschung negativer SCHUFA-Einträge wegen titulierter Forderungen möglich.

Es ist bereits zweifelhaft, ob die 15-km-Regel eine gesetzliche Grundlage findet. Darüber hinaus sehen wir diese Vorschrift nicht als hinreichend bestimmt an. Weder ist ersichtlich, was als „touristisch“ zu werten ist, noch wann von einem „Tagesausflug“ auszugehen ist.