Gesetzesänderungen ab Juli 2022 - eine kleine Auswahl
Gesetzesänderungen ab Juli 2022 - eine kleine Auswahl
Erklärung zur Grundsteuer
Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts hatte den Gesetzgeber veranlasst, die Grundsteuer nach neuen Vorgaben berechnen zu lassen.
Hierfür müssen Grundeigentümer bis spätestens Ende Oktober eine Art Steuererklärung abgeben. Die Übermittlung erfolgt in der Regel elektronisch über die Plattform Elster. Der Umfang der abgefragten Daten variiert von Bundesland zu Bundesland, weil diese unterschiedliche Berechnungsmethoden anwenden. Setzen Sie sich rechtzeitig mit dem Finanzamt in Verbindung
Deutliche Erhöhung des Mindestlohns
Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 01.07.2022 auf 10,45 €/ Stunde von bisher 9,82 €. Dies ist bei laufenden und künftigen Beschäftigungsverhältnissen unbedingt zu berücksichtigen.
Verträge im Internet leichter kündigen- Achtung Onlineshop-Betreiber!
Für längerfristige Verträge, die im Internet abgeschlossen werden, wird die Möglichkeit zur Kündigung erleichtert. Der Anbieter ist verpflichtet, einen „Kündigungsbutton“ aufzunehmen.
Bei Verstößen drohen nicht zuletzt Abmahnungen. Dies sollte vermieden werden. Passen Sie Ihren Internetauftritt rechtzeitig an.
Rücknahmepflicht für Elektroaltgeräte
Händler sind grundsätzlich zur Rücknahme von alten Elektrogeräten verpflichtet. Diese Rücknahmepflicht wird nun auch auf Supermärkte und Discounter ausgeweitet, wenn diese Elektrogeräte mehrmals im Jahr anbieten.
Auch dies sollten Unternehmen berücksichtigen, um sich Gesetzeskonform zu verhalten.