Rechtskataster

Datenschutz

Die Vorgaben der DSGVO treffen jedes Unternehmen, unabhängig von der Anzahl der Mitarbeiter, Kunden oder Umsätze. Datenschutz ist damit ein wichtiger Teil der Gesamtcompliance in Ihrem Unternehmen.

Damit sind zwingend die von der DSGVO geforderten Dokumente zu erstellen. Dies geht von der Datenschutzerklärung, über Verarbeitungsverzeichnisse bis hin zu Verträgen zur Auftragsdatenverarbeitung.

Die Vorgaben müssen sodann in die Praxis umgesetzt werden, um das erforderliche Datenschutzniveau zu gewährleisten. Dies dient nicht zuletzt auch dem Schutz Ihrer Geschäftsgeheimnisse.

Die Benennung eines Datenschutzbeauftragten ist grundsätzlich erst ab 20 Mitarbeitern vorgeschrieben. In einzelnen Fällen, ist aber auch bei weniger Mitarbeitern ein Datenschutzbeauftragter verpflichtend. Dies kann zum Beispiel bei Finanzdienstleistern, im Gesundheitsbereich, usw. der Fall sein. Als Orientierung kann hierzu der nachfolgende Link dienen:
https://www.lda.bayern.de/media/dsfa_muss_liste_dsk_de.pdf

Selbstverständlich kann ein Unternehmen auch freiwillig einen Datenschutzbeauftragten benennen. Dies kann zum einen die Umsetzung der DSGVO im Unternehmen und dient darüber hinaus auch dem professionellen Außenauftritt.

Wir beraten Sie umfassend zu Fragen des Datenschutzes (DSGVO, BDSG) und erstellen für Sie die erforderlichen Dokumente.
Wir bieten Ihnen auch an, uns auch als externen Datenschutzbeauftragten benennen. Hierfür arbeiten wir eng mit dem professionellen Dienstleister AB-Data Protect UG www.ab-data-pro.de aus Aschaffenburg zusammen. Als Datenschutzbeauftragte kommen bei uns ausschließlich erfahrene Rechtsanwälte zum Einsatz, die zugleich zertifizierte Datenschutzbeauftragte sind.

Rechtsanwälte für Datenschutz in Aschaffenburg

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