Anwälte für Gewerblichen Rechtsschutz

Gewerblicher Rechtsschutz

Der Begriff des gewerblichen Rechtsschutzes umfasst die rechtliche Absicherung von Gestaltungen und Erfindungen auf gewerblichem Gebiet (Marken, Geschmacksmuster, Patente, Gebrauchsmuster (jetzt: eingetragenes Design) und daneben auch den Schutz gegenüber Wettbewerbern (Wettbewerbsrecht).
Das Urheberrecht umfasst daneben die eigene schöpferische Leistung. Doch auch der Schutz von geschäftlichen Bezeichnungen, Firmennamen oder Internet-Domains werden vom gewerblichen Rechtsschutz erfasst.

Sowohl Unternehmer als auch Verbraucher werden daher mit einer Vielzahl von Rechtsgebieten konfrontiert aus denen sie eigene Rechte herleiten können, die aber auch große Haftungsrisiken mit sich bringen, wenn gegen fremde Rechte verstoßen wird.

Mit unserer langjährigen Erfahrung können wir Ihnen daher in sämtlichen relevanten Bereichen des gewerblichen Rechtsschutzes und es Urheberrechts mit Rat und Tat zur Verfügung stehen:

Marke

Eine Marke ist ein besonderes, rechtlich geschütztes Zeichen, das vor allem dazu dient, Waren oder Dienstleistungen (oder auch Ihren Firmennamen) von konkurrierenden Waren oder Dienstleistungen anderer Unternehmen zu unterscheiden.

Geschmacksmuster

Ein Geschmacksmuster (oder jetzt neu: eingetragenes Design) ist demgegenüber ein Schutzrecht, das seinem Inhaber die ausschließliche Befugnis zur Benutzung einer ästhetischen Erscheinungsform (Gestalt, Farbe, Form) verleiht.

Patent

Ein Patent ist ein hoheitlich erteiltes gewerbliches Schutzrecht für eine Erfindung. Der Inhaber des Patents ist berechtigt, anderen die Nutzung der Erfindung zu erlauben oder zu untersagen.

Gebrauchsmuster

Das Gebrauchsmuster ist der „kleine Bruder“ des Patents und schützt ebenfalls technische Entwicklungen. Der Inhaber des Gebrauchsmusters ist berechtigt, anderen die Nutzung zu erlauben oder zu untersagen

Wettbewerbsrecht

Wettbewerbsrecht ist der Oberbegriff, der das Recht des unlauteren Wettbewerbs und das Recht gegen Wettbewerbsbeschränkungen (=Kartellrecht) regelt. Geregelt werden dabei die Spielregeln fairen wirtschaftlichen Verhaltens, die jedes Unternehmen im Wettbewerb um das Angebot und den Bezug wirtschaftlicher Leistungen einhalten muss. Es dient dem Schutz der Mitbewerber und der Verbraucher sowie dem Interesse der Allgemeinheit an einem unverfälschten Wettbewerb

Urheberrecht

Das Urheberrecht entsteht – ohne dass es einer Anmeldung bedarf – durch einen gestalterischen Akt und sichert die persönliche schöpferische Leistung

Wir erbringen folgende Leistungen für Sie:

  • Gestaltung von Lizenzverträgen
  • Beratung und Durchführung beim Antragsverfahren zum Schutz Ihrer Marken oder Geschmacksmuster auf nationaler oder internationaler Ebene (DPMA, OAMI; WIPO)
  • Durchführung von  Widerspruchsverfahren
  • Abmahnung (Unterlassungsansprüche) bei Rechteverletzungen
  • Durchsetzung von  Ansprüchen (Schadenersatz, Unterlassung) gegen die unberechtige Nutzung durch Dritte
  • Abwehr von Abmahnungen und Ansprüchen angeblicher Schutzrechtsverletzungen

Kanzlei für gewerblichen Rechtsschutz in Aschaffenburg

Bei Fragen rund ums Urheberrecht sind wir jederzeit gerne für Sie da.
Vereinbaren Sie einen Beratungstermin in unserer Kanzlei in Aschaffenburg. Wir nehmen uns gerne Zeit für Sie.

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