Versicherungsrecht

Das Versicherungsrecht beinhaltet die Rechtsbeziehung zwischen der Versicherung und dem Versicherungsnehmer.
Die Rechte und Pflichten ergeben sich in der Regel aus dem Versicherungsvertrag aber auch aus dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG).

Eine gute Versicherung erkennt man leider erst dann, wenn man sie braucht. Lehnt eine Versicherung die Regulierung ab, gibt es vor der Inanspruchnahme der Gerichte die Möglichkeit eines außergerichtlichen Ombudsmannverfahrens. Der Ombudsmann ist eine private, unabhängige und kostenlose Schlichtungsstelle für Beschwerden von Verbrauchern gegen Versicherungsunternehmen.

Wir beraten und vertreten im außergerichtlichen Verfahren, im Ombudsmannverfahren und auch im gerichtlichen Verfahren insbesondere in folgenden Bereichen des Versicherungsrechts:

Haftpflichtversicherung

Die Haftpflichtversicherung stellt den Versicherten von berechtigten Schadensersatzansprüchen eines Dritten frei und wehrt für ihn unberechtigte Ansprüche Dritter ab. Damit der Versicherer diese Aufgaben erfüllen kann, trifft den Versicherungsnehmer eine umfassende Aufklärungsobliegenheit. Um eine Gefährdung des Versicherungsschutzes auszuschließen, ist es daher wichtig, den Versicherer frühzeitig und umfassend über den maßgeblichen Sachverhalt in Kenntnis zu setzen, auf dessen Grundlage ein Dritter meint, den Versicherten haftbar machen zu können.

Während es sich etwa bei der Privathaftpflichtversicherung um eine zwar sinnvolle, aber freiwillige Versicherung handelt, schreibt der Gesetzgeber für Tätigkeiten, die mit einem erhöhten Risiko für fremde Rechtsgüter einhergehen können, den Abschluss eines Haftpflichtversicherungsvertrages verpflichtend vor (z.B. Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Rechtsanwälte und Notare, Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte und Architekten, Jagdhaftpflichtversicherung).

Wir beraten und vertreten sie bei allen Rechtsfragen im Zusammenhang mit Haftpflichtversicherungsverträgen.

Rechtsschutzversicherung

Die Rechtsschutzversicherung deckt Kosten im Zusammenhang mit der Verfolgung rechtlicher Interessen des Versicherten ab (eigene Anwaltskosten, im Falle des Prozessverlustes gegnerische Anwaltskosten, Gerichtskosten und ggf. auch Kosten für außergerichtliche Sachverständigengutachten). Für die anwaltliche Tätigkeit weist die Rechtsschutzversicherung naturgemäß eine sehr hohe Praxisrelevanz auf.

Die Besonderheit der Rechtsschutzversicherung liegt in dem modularen Aufbau der auf dem Markt angebotenen Versicherungsprodukte, die auf ganz bestimmte Lebensbereiche zugeschnitten sind (z.B. Verkehrs-Rechtsschutz, Berufs-Rechtsschutz). Hier kann sich sodann die Frage stellen, ob ein bestimmter Lebenssachverhalt vom Versicherungsschutz umfasst ist oder nicht. Weiterhin kann es vorkommen, dass der Versicherer die Gewährung von Deckung mit dem Argument ablehnt, es bestünden keine hinreichenden Erfolgsaussichten für die beabsichtigte Rechtsverfolgung.

Wir korrespondieren tagtäglich mit Rechtsschutzversicherern und unterstützen Sie falls nötig auch bei der Durchsetzung von Deckungsansprüchen gegen Ihren eigenen Rechtsschutzversicherer.

Sachversicherung

Sachversicherungen dienen dem Schutz von Sachwerten wie Immobilien, Hausrat, Wertgegenständen oder eines betrieblichen Warenbestandes vor vertraglich definierten Gefahren. In Betracht kommen etwa die Entwendung oder die Zerstörung durch Brand- oder Wassereinwirkungen.

Nicht selten bleiben die Leistungen der Versicherer im Schadensfall hinter den Erwartungen der Kunden zurück. So kann etwa eingewendet werden, es liege bereits kein versichertes Ereignis vor, die Schadenshöhe sei nicht nachgewiesen, der Versicherungsnehmer habe vertragliche Obliegenheiten verletzt oder er habe den Schaden grob fahrlässig verursacht. Liegt grobe Fahrlässigkeit vor, so ist der Versicherer berechtigt, die Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Hier bedarf es im Streitfall einer besonders sorgfältigen Argumentation, um derartige Kürzungen abzuwenden oder zumindest abzumildern.

Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche aus Sachversicherungsverträgen.

Gesetzliche Unfallversicherung

Eine Sonderstellung kommt im Bereich des Versicherungsrechts der Gesetzlichen Unfallversicherung (GUV) zu. Hier handelt es sich um eine Sozialversicherung, die nicht gesondert abgeschlossen werden muss.
Versichert sind insbesondere:

  • Beschäftigte
  • Kinder, die eine Tageseinrichtung (KiTa oder Kindergarten) besuchen, Schüler und Studenten
  • Lernende bei beruflichen Aus- und Weiterbildungen
  • Ehrenamtliche Helfer bei Unglücksfällen oder Zivilschutz
  • Ehrenamtliche Tätige im Gesundheitswesen oder Wohlfahrtspflege
  • Blut-/Organspender

Die gesetzliche Unfallversicherung erfüllt verschiedene Zwecke:

  • Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren
  • Leistungen nach einem Arbeitsunfall (auch Wegeunfall) oder Berufskrankheit

Liegt ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit vor, ist es Ziel der GUV die Leistungsfähigkeit des Geschädigten mit allen geeigneten Mitteln wieder herzustellen. Ob ein Arbeitsunfall vorliegt oder nicht ist oft nicht eindeutig. Lehnt die GUV das Vorliegen eines Arbeitsunfalles ab, kann gegen diese Entscheidung Widerspruch erhoben werden. Wird auch diesem nicht abgeholfen, ist die Einleitung eines sozialgerichtlichen Verfahrens unumgänglich.

Liegt ein Arbeitsunfall vor, besteht Anspruch auf Sach- und Geldleistungen. Sachleistungen umfassen insbesondere ärztliche Behandlungen, häusliche Krankenpflege, Haushaltshilfe, Teilhabeleistungen, Heil- und Hilfsmittel. Als Geldleistungen sind exemplarisch zu nennen: Verletztengeld und –rente, Plegegeld, Hinterbliebenenrente, Übergangsgeld, Sterbegeld, Beihilfen.

Nicht umfasst ist Schmerzensgeld. Wurde zum Beispiel der Verkehrsunfall auf dem Weg zur Arbeit (sog. Wegeunfall) von einem Dritten verursacht, können nur gegen diesen Schmerzensgeldansprüche geltend gemacht werden. Hinsichtlich der Arztbehandlungskosten etc. erfolgt zunächst die Abwicklung über die Unfallversicherung.
Wichtig bei einem Arbeitsunfall ist es unbedingt einen D-Arzt aufzusuchen. Nur dieser ist für Behandlungen nach einem Arbeits- oder Wegeunfall zuständig.

Kaskoversicherung

Die Kaskoversicherung stellt eine besondere Form der Sachversicherung dar und beinhaltet Entschädigungsleistungen für die Entwendung oder Beschädigung eines Kraftfahrzeuges. Häufigste Fälle einer Beschädigung sind Verkehrsunfälle mit oder ohne Beteiligung eines anderen Fahrzeuges, Vandalismusschäden, Brand- und Glasbruchschäden, Schäden durch Wettereinwirkungen und Schäden in Folge des Zusammenstoßes mit Wildtieren.

Mit Ausnahme der gewöhnlichen Verkehrsunfälle und der Vandalismusschäden sind die oben genannten Ereignisse durch die Teilkaskoversicherung abgedeckt. Die Vollkaskoversicherung umfasst alle in der Teilkasko versicherten Ereignisse und gewährt zusätzlich Leistungen bei Schäden am eigenen Kraftfahrzeug durch Verkehrsunfälle oder Vandalismus.

Recht der privaten Personenversicherung

Private Personenversicherungen dienen der Absicherung gegen Risiken, die in der Person des Versicherungsnehmers selbst liegen, also etwa Krankheit, Berufsunfähigkeit oder die Folgen von Unfallereignissen. Maßgebliche Bedeutung kommt auch der Absicherung von Hinterbliebenen durch Lebensversicherungsverträge zu.

Von großer Wichtigkeit ist hier die lückenlose Darlegung der Leistungsvoraussetzungen. Dies gilt vor allem im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung, da vertragsgemäß kein bestimmtes Berufsbild versichert ist, sondern vielmehr die letzte Tätigkeit des Versicherungsnehmers in ihrer ganz konkreten Ausprägung. Im Bereich der privaten Krankenversicherung kann etwa Streit bestehen über die medizinische Notwendigkeit einer bestimmten ärztlichen Behandlungsmaßnahme. In der Unfallversicherung kann der Versicherer z.B. einwenden, die Folgen eines Unfallereignisses seien deutlich geringer als durch den Versicherungsnehmer angenommen.

Zögern Sie nicht, Kontakt mit unserer Kanzlei aufzunehmen, wenn es darum geht, die Ihnen zustehenden Ansprüche aus Personenversicherungsverträgen durchzusetzen.

Rechtsanwälte für Versicherungsrecht

Wir beantworten gerne ausführlich Ihre Fragen zum Versicherungsrecht in unserer Kanzlei in Aschaffenburg. Vereinbaren Sie einen Beratungstermin, wir nehmen uns gerne Zeit für Sie.

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