Verkehrsrecht
Das Verkehrsrecht ist ein weitfassendes Rechtsgebiet, das sich mit allen Rechtsfragen rund um das Fahrzeug, den Straßenverkehr und den Führerschein befasst. Das Verkehrsrecht wird immer komplexer, vertrauen Sie deshalb nur auf einen auf diesem Gebiet spezialisierten Rechtsanwalt.
Es ist sinnvoll schnellstmöglich nach einem Verkehrsunfall einen Fachanwalt für Verkehrsrecht aufzusuchen und auch schon an der Unfallstelle auf anwaltlichen Beistand zu verweisen. So wird die Gefahr vermieden, sich in widersprüchliche Angaben zu verwickeln oder gar ein Schuldanerkenntnis abzugeben. Ein kundiger Rechtsanwalt prüft unabhängig von einer Einschätzung der Polizei die Haftungsfrage und klärt ab welche Ansprüche durchsetzbar sind.
Zwischenzeitlich bieten viele Werkstätten an, den Schaden mit der Versicherung abzurechnen, jedoch beschränkt sich dieser Service in der Regel auf die Abwicklung der Reparaturkosten. Ihnen stehen jedoch unter Umständen noch weitere Schadensersatzansprüche zu.
Deshalb kann der gut gemeinte Service der Werkstatt niemals eine fachlich kompetente Beratung und Unfallregulierung durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht ersetzen. Insbesondere behalten Sie sich so die Option einer fiktiven Schadensabrechnung offen.
Der Gesetzgeber lässt dem Geschädigten die Wahl, ob er den Schaden tatsächlich reparieren lässt oder eine fiktive Abrechnung, also nach Gutachten vornimmt.
Im Übrigen haben Sie nach einem Unfall das Recht, sich von einem Anwalt beraten zu lassen (Opferrecht).
Die Kosten der Beauftragung werden bei einer Haftung des Unfallgegners bis auf wenige Ausnahmen von dessen Versicherung übernommen.
Mögliche Ansprüche nach einem Verkehrsunfall:
- Reparaturkosten bzw. Wiederbeschaffungsaufwand bei Totalschaden
- Gutachterkosten
- Wertminderung
- Mietwagenkosten/Nutzungsentschädigung
- Abschleppkosten/Standgeld
- Kostenpauschale
- Anwaltsgebühren
- Schmerzensgeld
- Verdienstausfall
- Entgeltfortzahlung – Regressansprüche des Arbeitgebers
Die Teil- oder Vollkaskoversicherung reguliert Schäden unabhängig davon, ob der Schaden selbst- oder fremdverschuldet ist.
Bei einer anteiligen Haftung ist es bei Bestehen einer Vollkaskoversicherung immer ratsam einen Fachanwalt für Verkehrsrecht aufzusuchen. Bei einer Haftungsquote kommt das sog. Quotenvorrecht zum Tragen, wodurch der Geschädigte je nach Haftungsquote sogar bei einem anteiligen Verschulden schadensfrei gestellt werden kann. Die Einschaltung eines Spezialisten lohnt sich hier besonders.
Wenn ein Bußgeldbescheid droht, lohnt es sich in jedem Fall einen Fachanwalt für Verkehrsrecht zu konsultieren.
Je früher gemeinsam eine Verteidigungsstrategie entworfen wird, desto erfolgversprechender ist die Verteidigung. Insbesondere wenn Punkte oder gar ein Fahrverbot droht, ist eine qualifizierte Beratung durch einen Spezialisten unumgänglich.
Wir beraten Sie bei:
- Geschwindigkeitsverstößen
- Rotlichtverstößen
- Abstand
- Überschreitung der Lenk- und Ruhezeiten
- Überladung
- Unfall und sonstige Verstöße
Ein besonderer Teil des Strafrechts beschäftigt sich mit Straftaten im Straßenverkehr. Auch hier ist es wie im Bußgeldverfahren unerlässlich frühzeitig mit einem Fachanwalt eine Verteidigungsstrategie zu entwerfen.
Spätestens wenn eine Vorladung zur Anhörung eingeht, sollte die Kontaktaufnahme mit einem Rechtsanwalt erfolgen. Dieser kann dann, bevor eine Stellungnahme gegenüber der Polizei oder Staatsanwaltschaft abgegeben wird, Akteneinsicht beantragen. Ohne diese wird dringend von einer Aussage abgeraten.
Der Ausgang eines Verkehrsstrafrechtsverfahrens hat oftmals Auswirkungen auf den Versicherungsschutz und die Fahrerlaubnis. Auch unter diesem Gesichtspunkt ist eine umfassende Beratung durch einen Spezialisten erforderlich.
Gegenstand des Führerscheinrechts sind unter anderem die Besonderheiten des Führerscheins auf Probe. Hier drohen bei Verkehrsverstößen regelmäßig neben dem üblichen Bußgeld und Punkten besondere Sanktionen wie Aufbauseminare etc. Wir prüfen in diesem Zusammenhang, ob solche Anordnungen rechtmäßig ergangen sind.
Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Wiedererlangung des Führerscheines nach einer Entziehung der Fahrerlaubnis und die oft damit in Verbindung stehende MPU (sog. Idiotentest). Die Führerscheinstelle entscheidet, ob in bestimmten Konstellationen eine MPU erforderlich ist. Aber auch diese Entscheidung hat sich im Rahmen der geltenden Gesetze zu bewegen.
Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht wird prüfen, ob die Anordnungen der Führerscheinstelle rechtmäßig sind und ggf. Rechtsmittel gegen die Anordnung einlegen.
Der Verkehrsrechtspezialist befasst sich auch mit den rechtlichen Besonderheiten rund um den Autokauf, einschließlich des Leasing.
Wir beraten umfassend zu Mängelrechten beim Neuwagen- und Gebrauchtwagenkauf, auch unter der Berücksichtigung von Besonderheiten bei Finanzierung oder Leasing.
Anwalt für Verkehrsrecht in Aschaffenburg
Unsere Rechtsanwälte für Verkehrsrecht beraten Sie bei Unfallschäden und bei drohendem Fahrverbot so wie bei dem Entzug der Fahrerlaubnis. Vereinbaren Sie einen Termin in unserer Kanzlei in Aschaffenburg. Wir beraten Sie ausführlich und vertreten Sie bei Klagen.