Handelsrecht und Gesellschaftsrecht
Handels- und Gesellschaftsrechtliche Fragen sind verbreiteter als gemeinhin angenommen. Schon wer eine Fahrgemeinschaft bildet oder sich mit weiteren Personen zu einer Lotto-Tipp Gemeinschaft zusammen schließt, hat – oftmals ohne es zu bemerken – eine Gesellschaft gegründet.
Eine Gesellschaft liegt immer dann vor, wenn sich zwei oder mehr Personen, zur Erreichung eines wirtschaftlichen Zwecks zusammenschließen. Auf diese Weise werden im täglichen Leben zahlreiche Gesellschaften im gesellschaftsrechtlichen Sinne gegründet ohne das es von den Beteiligten bemerkt wird. Die sich hieraus ergebenden Folgen sind jedoch komplex und vielschichtig
Daher werden vernünftigerweise Gesellschaften vertraglich geregelt, egal ob es sich um eine GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts), eine OHG (Offen Handelsgesellschaft) eine KG (Kommanditgesellschaft), eine GmbH & Co KG (eine Kommanditgesellschaft bei der der persönlich haftende Gesellschafter eine GmbH ist) eine GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung), eine UG (haftungsbeschränkt) (Unternehmergesellschaft), eine UG (haftungsbeschränkt) & Co KG (eine Kommanditgesellschaft bei der der persönlich haftende Gesellschafter eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) ist oder eine Aktiengesellschaft handelt.
Im Verkehr von Unternehmen untereinander ist das Handelsrecht maßgeblich. Hier bestehen kaufmännische Besonderheiten, die unter anderem im Handelsgesetzbuch geregelt sind.
Der Gesellschaftsvertrag regelt die Rechte und Pflichten von Gesellschaftern, wie zB. die Vertretung der Gesellschaft im Außenverhältnis, die Befugnisse der Gesellschafter im Innenverhältnis oder die Verteilung des Gewinnes.
Eine GmbH ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Die Gesellschafter haften nur mit dem Gesellschaftsvermögen und der von Ihnen geleisteten Stammeinlage.
Ähnlich wie bei einer GmbH haften auch hier die Gesellschafter nur mit dem Gesellschaftsvermögen und der erbrachten Hafteinlage. In der Regel sind jedoch die Anteile freier handelbar als bei einer GmbH
Bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts schließen sich mehrere Personen zur Erreichung eines wirtschaftlichen Zwecks zusammen und haften mit Ihrem vollen – auch privaten - Vermögen.
Eine offene Handelsgesellschaft ist mit einer GbR vergleichbar, jedoch auf den Betrieb eines vollkaufmännischen Gewerbes ausgerichtet.
Bei einer Kommanditgesellschaft haften die persönlich haftenden Gesellschafter (Komplementäre) mit Ihrem vollen vermögen, während die Haftung der Kommanditisten auf Ihre Einlage beschränkt ist.
GmbH& Co KG – Eine GmbH & Co KG ist eine Kommanditgesellschaft bei der der einzige persönlich haftende Gesellschafter (Komplementär) eine GmbH ist.
ine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, bei der jedoch ein geringes Haftkapital zulässig ist (sog. 1 Euro-GmbH)
Das Handelsrecht ist vorwiegend im Handelsgesetzbuch (HGB) geregelt und betrifft die Rechte der Kaufleute untereinander. Maßgeblich sind unter anderem bestimmte Rügepflichten bei fehlerhafter Ware oder auch Handelsbräuche.
Ein Handelsvertreter ist ein selbständiger Gewerbetreibender, der damit beauftragt ist, für einen anderen oder mehrere andere Unternehmen Geschäfte zu vermitteln oder in dessen bzw. deren Namen abzuschließen.
Hierfür erhält er eine Provision und bei Beendigung der Geschäftsbeziehung unter bestimmten Voraussetzungen eine Abfindung, den sogenannten Handelsvertreterausgleichsanspruch.
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Kanzlei für Handels- und Gesellschaftsrecht in Aschaffenburg
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