Anwälte für Familienrecht

Familienrecht

Unter dem Begriff Familienrecht werden die Rechtsfragen gefasst, die wohl am weitesten in den persönlichen Bereich eingreifen. Es gilt hier Konflikte zu klären, die die unmittelbaren Beziehungen zwischen Eltern, Kindern, Großeltern und weiteren Verwandten betreffen. Natürlich sind auch Beziehungen von nichtehelichen Lebensgemeinschaften und gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften mitumfasst.
Fragen stellen sich häufig schon vor der Eheschließung oder Eingehung einer Lebenspartnerschaft. So sollten bereits vor der Eingehung einer Ehe oder einer eingetragenen Lebenspartnerschaft die Rechtsfolgen bedacht und besprochen werden.
Wenn eine Beziehung scheitert stellen sich zunächst Fragen betreffend den Unterhalt. Auch das Recht auf Umgang mit den Kindern und das Sorgerecht für die Kinder ist sogleich bei einer Trennung neu zu regeln. Sollten dann die Vorraussetzungen für eine Scheidung geklärt werden müssen, stehen sogleich auch vermögensrechtliche Fragen zum Zugewinnausgleich und weiteren Ansprüchen zur Klärung an.

Immer häufiger werden auch Erwachsene von ihren pflegebedürftigen Eltern bzw. den bereits in Vorleistung getretenen Sozialhilfeträgern auf Zahlung von Unterhalt in Anspruch genommen. Hier werden Regressansprüche der Sozialhilfeträger abzuwehren sein.

Neben der gerade in diesem Bereich erforderlichen persönlichen Beratung umfasst unser Leistungsangebot dementsprechend:

  • Ausarbeitung und Überprüfung von Ehe- und Partnerschaftsverträgen
  • Begleitung einverständlicher und streitiger Scheidungen
  • Durchsetzung von Unterhalts- und Versorgungsansprüchen
  • Abwehr von Unterhaltsansprüchen
  • Ausgestaltung des Sorge- und Umgangsrechts der Kinder ggü. ihren Eltern
  • Vorbereitung und Begleitung einer Hausratsteilung
  • Auseinandersetzung eingetragener Lebenspartnerschaften
  • Auseinandersetzung nichtehelicher Lebensgemeinschaften
  • Erarbeitung von Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen
Scheidung

Die Scheidung ist eine der zentralen Aufgaben des Rechtsanwalts im Rahmen des Familienrechts.
Angesichts der zahlreichen Folgen, die an die Scheidung anknüpfen, besteht ein sehr weitreichender Beratungsbedarf. Es muss stets sorgfältig überlegt werden, welche Schritte vor oder eben nach dem Einreichen des Scheidungsantrags veranlasst sind.
Die Frage nach dem richtigen Zeitpunkt lässt sich erst beantworten, wenn sämtliche Ansätze zum Unterhalt und Vermögensausgleich auch für die Dauer des Getrenntlebens ermittelt wurden. Außerdem kann der Zeitpunkt auch von der zukünftigen Krankenversicherung und  einem bevorstehenden Rentenantrag abhängig sein. Schließlich muss auch der zu erwartende Zugewinnausgleich berücksichtigt werden.

Unterhalt

Die meist heftigsten Auseinandersetzungen im Familienrecht betreffen die Fragen des Unterhalts.
Einen Anspruch auf  Unterhalt haben in erster Linie minderjährige Kinder gegenüber ihren Eltern. Dem folgen Unterhaltsansprüche Kinder betreuender Mütter. Bei Trennung enstehen weiter Unterhaltsansrüche eines Ehegatten gegenüber dem anderen Ehegatten.  Aber auch die Mutter eines nichtehelichen Kindes hat möglicherweise einen Anspruch auf Zahlung von Unterhalt gegenüber dem Kindesvater. Verstärkt entsehen auch Ansprüche auf Zahlung von Unterhalt seitens eines Elternteils gegenüber seinen Kindern.
Es muss im Einzelfall sorgfältig herausgearbeitet werden ob und gegebenenfalls in welcher Höhe ein Unterhaltsanspruch im konkreten Einzelfall besteht.
Eine grobe erste Orientierung bieten die jeweils einschlägigen gesetzlichen Regelungen, die sog. Düsseldorfer Tabelle sowie die Leitlinien des jeweils zuständigen Oberlandesgericht. Diese Vorschriften ersetzen aber nicht die umfassende Kenntnis und Auswertung der aktuellen Rechtssprechung der Familiengerichte, insbesondere der des Bundesgerichtshofs. Gerade in diesem Rechtsgebiet wird immer wieder auf die besonderen Umstände des Einzelfalls abgestellt. Diese Besonderheiten werden wir zu ihrem Vorteil herausarbeiten.

Umgangsrecht

Jedes Kind hat ein Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen. Das Umgangsrecht soll sicher stellen, dass ein Kind im Interesse einer möglichst "normalen" Entwicklung weiter den persönlichen Kontakt zu beiden Elternteilen und weiteren Verwandten halten kann. Die Gereichte haben den Auftrag die Gestaltung des Umgangs aus der Sicht des Kindes und damit orientiert am Kindeswohl zu betrachten. Dementsprechend steht bei der Regelung des Umgangs immer das Kindeswohl im Mittelpunkt. Es soll eine Regelung gefunden werden, die den regelmäßigen Kontakt mit Eltern und weiteren Verwandten zum Wohle des Kindes sicher stellt.
Hier ist es unsere Aufgabe für sie konkret umsetzbare Regelungen zu mitzugestalten.

Sorgerecht

Gemeinsame Kinder sind häufig die Leidtragenden einer Trennung ihrer Eltern.  Dies gilt bei jeder Trennung insbesondere natürlich bei hoch streitigen und ausufernden Scheidungsverfahren.
Es ist deshalb das erklärte Ziel unserer Tätigkeit, die Auswirkungen für die Kinder so niedrig wie möglich zu halten.
Schon in einem frühen Stadium der Trennung sollte eine Einigung bei allen Fragen rund um die Kinder erzielt werden. Bei allen psychischen, materiellen und sonstigen Belastungen muss es den Eltern möglich sein, eine Einigung betreffend die Verantwortung für die Kinder zu erzielen. Es muss gelingen die sogenannte Beziehungsebene von der Elternebene zu trennen.
Der Gesetzgeber geht davon aus, dass nach der Trennung weiter die gemeinsame Sorge der Eltern besteht. Auch nach der Trennung treffen die Eltern weiterhin nur gemeinsam Entscheidungen in Hinblick auf alle Fragen der Erziehung, schulischen Entwicklung, Vermögenssorge etc..
Sollte dies im konkreten Einzelfall nicht möglich sein, muss die Übertragung der elterlichen Sorge auf einen Elternteil beim zuständigen Familiengericht beantragt werden.
Aktuell hat im übrigen das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass auch die Rechte von Vätern bei nichtehelichen Kindern gestärkt werden müssen. Auch Väter, die bislang von Müttern von der elterliche Sorge ausgeschlossen wurden, können jetzt die gemeinsame elterliche Sorge erzwingen.

Güterrecht

Die Eheschließung ist in der Regel der Zeitpunkt, zu dem eine besondere vermögensrechtliche Beziehung von Ehegatten beginnt.

Treffen die Eheleute bei der Eheschließung keine vermögensrechtliche Regelung findet der Güterstand der Zugewinngemeinschaft Anwendung. Dies hat weitreichende Konsequenzen wenn größere Vermögenswerte insbesondere Firmenbeteiligungen oder Grundstücke vorhanden sind. Bei Scheidung der Ehe  führen derartige Vermögensteile zu einem Anspruch auf Zugewinnausgleich des anderen Ehegatte.

Davon abweichend können die Eheleute im Rahmen eines Ehevertrages aber auch den Güterstand der Gütertrennung oder der Gütergemeinschaft vereinbaren.

Die rechtlichen Konsequenzen werden wir im Rahmen der Beratung erarbeiten und mit ihnen die richtigen Weichen stellen.

Onlinescheidung

Immer häufiger wird über die "Online-Scheidung" gesprochen. Man könnte meinen, dass man sich in Deutschland schon im Internet scheiden lassen kann. Dies ist so natürlich nicht richtig.

Die Scheidung wird vor dem Amtsgericht- Familiengericht, im Wege eines gerichtlichen Beschlusses ausgesprochen. Die Amtsgerichte erlassen einen solchen Beschluss in der Regel auch erst dann, wenn zunächst beide Ehegatten im Rahmen einer mündlichen Verhandlung zu den Voraussetzungen der Scheidung angehört wurden.

Das ist aber nur die eine Seite. Auf der anderen Seite bieten ihnen unsere Rechtsanwälte an, die neuen Medien und Kommunikationsmittel einzusetzen. Nutzen sie doch das Internet oder email um unseren Rechtsanwälten alle notwendigen Informationen und Unterlagen online zukommen zu lassen.
Auch ihre Beratung zum Ablauf des Scheidungsverfahrens können wir online abwickeln. So lässt sich ein Scheidungsverfahren dann beinahe vollständig „online“ abwickeln.

Nutzen sie das speziell dafür vorbereitete Formular Onlinescheidung.
Für Fragen stehen wir ihnen gerne zur Verfügung.

Rechtsanwälte für Familienrecht in Aschaffenburg

Ob Sie einen Ehevertrag schliessen möchten oder im Falle einer Trennung: Wir beantworten gerne ausführlich Ihre Fragen zum Familienrecht.

Vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit unseren Rechtsanwälten / Fachanwälten für Familienrecht. Wir nehmen uns gerne Zeit für Sie.

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