Widerruf bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung.


Die Kreditzinsen befinden sich auf einem historischen Tief. Noch vor wenigen Jahren waren Darlehenszinsen um ein vielfaches höher. Hier bietet sich für den einzelnen ein erhebliches Potential.

U.U. kommt nämlich auch Jahre nach dem Abschluss eines Darlehensvertrages ein Widerruf in Betracht, mit der Folge, dass eine Ablösung oder aber zumindest Umfinanzierung ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich ist.

Auch bereits gezahlte Zinsen muss die Bank –unter Anrechnung eines Nutzungsvorteils in Form der aktuellen Zinsen- zurückbezahlen.

Voraussetzung hierfür ist zunächst, dass die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist. Die weitergehenden Anforderungen für einen wirksamen Widerruf haben die Gerichte trotz der eindeutigen Feststellungen des BGH zum Teil unterschiedlich und sogar gegensätzlich beurteilt. Auch die Banken selbst reagieren hier sehr unterschiedlich.

 

Gerne prüfen wir Ihren Darlehensvertrag und die Erfolgsaussichten eines Widerrufs.

Zurück