Tödlicher Bootsunfall von Pfingsten 2013 auf dem Main bei Aschaffenburg

Tödlicher Bootsunfall von Pfingsten 2013 auf dem Main bei Aschaffenburg: 2 Jahre 3 Monate Haft für alkoholisierten Bootsführer


An dem Pfingstwochenende 2013 ereignete sich ein tragischer Unfall auf dem Main, bei welchem zwei junge Menschen starben. Nach 1 ½ Jahren wurde am 5.11.2014 nach 4 Verhandlungstagen das Urteil gegen den verantwortlichen Führer des Sportmotorbootes gesprochen: Das Amtsgericht Würzburg, als zuständiges Schifffahrtsgericht, verurteilte den 27jährigen zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren 3 Monaten.

Was war passiert: Am 18.05.2013 trafen sich die vier Freunde in Aschaffenburg, um miteinander zu feiern. Im Laufe der Nacht kam der Entschluss auf, gegen 1 Uhr mit dem Sportboot des Angeklagten zu einer Bucht in Richtung Obernau zu fahren. Es herrschte ausgelassene Stimmung, nach Angabe eines Zeugen war es ein „feucht-fröhlicher“ Abend. Auch der Angeklagte konsumierte in wohl nicht unerheblichem Maße „Jacky-Cola“. Um 3 Uhr entschloss sich die Gruppe zurück nach Aschaffenburg zu fahren.

Auf der Rückfahrt herrschte stockdunkle Nacht (0 Lux).

Zur gleichen Zeit fuhr ein Gütermotorschiff von Aschaffenburg aus kommend in Richtung der Schleuse Obernau. Nach der Beweisaufnahme steht außer Frage, dass das Gütermotorschiff ordnungsgemäß beleuchtet war.

Der angetrunkene Angeklagte fuhr mit einer BAK von mind. 1,07 Promille in Gleitfahrt zurück in Richtung Flosshafen. Das entgegenkommende Gütermotorschiff erkannte der Angeklagte nicht oder zumindest zu spät, so dass es zu einer Kollision kam.

Durch den heftigen Aufprall wurden alle vier Insassen aus dem Sportboot geschleudert. Während der Angeklagte und eine der Mitfahrerinnen das „Glück“ hatten, direkt ins Wasser geworfen zu werden, wurden die beiden anderen Freunde an die Schiffswand des Gütermotorschiffes geschleudert. Nach Angabe des Gerichtsmediziners wurden sie durch den Aufprall mit Kopf bewusstlos und ertranken schließlich im Main („abgekürztes Ertrinken“).

Der Angeklagte und die leicht verletzte Zeugin konnten sich ans Ufer retten und wurden von der Besatzung des Gütermotorschiffs an Bord geholt. Dort wurden sie unmittelbar in Decken gehüllt und es wurde ihnen Tee zum Aufwärmen gegeben.

Sowohl von der Schiffscrew als auch von der sofort alarmierten Polizei wurden umfangreiche Suchmaßnahmen eingeleitet, jedoch blieben diese erfolglos. Erst nach 6 bzw. 7 Tagen wurden die Leichname gefunden.

Unsere Aufgabe: Die Eltern der getöteten jungen Frau verfolgten den Prozess als Nebenkläger. Dabei wurden sie unterstützt von RA Günter Bach, RAin Natascha Braunschläger und RA Bernhard Zahn.

Bereits vor Beginn des Strafverfahrens wurden im Auftrag der Eltern Schadens- und Schmerzensgeldansprüche geltend gemacht. Diesbezüglich ist eine Klage beim zivilen Schifffahrtsgericht rechtshängig. Dieses Verfahren wird von RA Günter Bach und RAin Natascha Braunschläger geführt.

Der Strafprozess: Über 4 Verhandlungstage hinweg wurden eine Vielzahl von Zeugen, sachverständigen Zeugen und Sachverständigen gehört.

Am Ende stand für das Schöffengericht fest, dass der Bootsführer den Unfall verursacht hat und sprach den Angeklagten deshalb wegen fahrlässiger Tötung in 2 einheitlichen Fällen in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung in Tateinheit mit Gefährdung des Schiffsverkehrs schuldig.

Im Rahmen der mündlichen Urteilsbegründung verwies das Gericht darauf, dass die Alkoholisierung des Angeklagten eine maßgebliche Rolle gespielt hat. Auch zeigte das Gericht die diversen grob pflichtwidrigen Verhaltensweisen des Angeklagten auf, durch welche er gegen maßgebliche Vorschriften des Binnenschifffahrtsrechts verstoßen hat. Insoweit fuhr der Angeklagte nach Auffassung des Gerichts nicht mit angepasster Geschwindigkeit. Das Gericht stützt sich dabei aus die Aussagen der Sachverständigen, die übereinstimmend bekräftigt haben, dass ein Sportmotorboot in der Nacht allenfalls in Verdrängerfahrt, also in einem Bericht von 10 – 14 km/h fahren dürfe. Auf keinen Fall dürfe in Gleitfahrt, wie vom Angeklagten getan, gefahren werden.

Pressestimmen: Der Prozess weckte ein großes mediales Interesse. Dies war insbesondere dem Umstand geschuldet, dass der Angeklagte bis zu Letzt die Schuld von sich wies und die Schuld bei anderen suchte. So wurde u.a. von dem Angeklagten zur Erklärung seiner hohen BAK angedeutet, dass möglicherweise in dem Tee, den er auf dem Schiff nach dem Unfall bekommen hat, Alkohol war.

http://www.sat1bayern.de/news/20141105/tod-auf-dem-main-zwei-jahre-und-drei-monate/

http://primavera24.de/nachrichten/todesfahrer-vom-main-muss-ueber-zwei-jahre-ins-gefaengnis/94456

http://www.main-netz.de/nachrichten/region/frankenrhein-main/franken/art4005,3287976

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