Pressemitteilung: Bootsunfall Pfingsten 2013 – das Berufungsverfahren
Die Eltern der getöteten Insassin des Motorsportbootes werden von den RAe Bach | Singelmann | Dr. Orschler im Rahmen der Nebenklage vertreten. Das erstinstanzliche Verfahren fand im Herbst 2014 in Würzburg statt. Der Angeklagte wurde seinerzeit zu einer Haftstrafe von 2 Jahren und 3 Monaten verurteilt.
Gegen dieses Urteil hatten sowohl der Angeklagte, als auch die Staatsanwaltschaft Aschaffenburg Berufung eingelegt. Das Berufungsverfahren findet aufgrund der Sonderzuständigkeit in Schifffahrtssachen vor dem OLG Nürnberg statt.
Nunmehr wurden die Verhandlungstermine bekannt gegeben. Auftakt des Berufungsverfahrens ist am 08.07.2015. Insgesamt wurden 5 Verhandlungstage angesetzt, das Urteil wird Ende Juli erwartet.