Operation des falschen Wirbelkörpers – Mandant erhält 20.000,00 € als Abfindung
Der Mandant wurde aufgrund eines Verhebetraumas in einem Krankenhaus wegen einem Bruch des Wirbelkörpers operiert. Es sollte am betroffenen Wirbelkörper eine sogenannte Kyphoplastie durchgeführt werden. Nach der Operation stellte sich jedoch heraus, dass im Zuge der Operation der falsche Wirbelkörper im Rücken des Mandanten von Seiten des Krankenhauses behandelt und operiert wurde. Der Mandant musste sich aus diesen Gründen einer weiteren Operation am richtigen Wirbelkörper unterziehen und hatte insbesondere in den ersten 3 Monaten nach der in Fragen stehenden Operation erhebliche Schmerzen zu erdulden.
Aufgrund der nicht fachgerecht erfolgten Operation im Krankenhaus wurde der Klinikträger anwaltlich außergerichtlich auf Schadensersatz in Anspruch genommen. Nach mehrmonatigen außergerichtlichen Verhandlungen einigte sich der Mandant mit Unterstützung der Rechtsanwälte Bach I Singelmann mit der Gegenseite auf einen Abfindungsbetrag in Höhe von 20.000,00 €.
Gerne unterstützen wir auch Sie bei der Wahrnehmung Ihrer Rechte und Interessen im Zusammenhang mit Ansprüchen wegen Aufklärungs- und/oder Behandlungsfehler und setzen Ihre Ansprüche konsequent durch.