OLG Hamm bestätigt Verbot d. Verkaufs gebrauchter E-Books in AGB

OLG Hamm bestätigt das Verbot des Verkaufs „gebrauchter“ E-Books in AGBs. Urteil des OLG Hamm vom 15.5.2014 -Az. 22 U 60/13

Eine Regelung in AGBs, dass ein heruntergeladenes E-Book oder Hörbuch nicht weiterverkauft werden darf, ist wirksam.

Insbesondere tritt keine Erschöpfung (§ 17 Abs. 2 UrhG analog) ein, welche ein Recht zur Weiterveräußerung (Verbreitung) begründet hätte.

Das OLG Hamm hatte bereits mit Urteil vom Mai 2014 festgestellt, dass Anbieter von E-Book- und Hörbuch-Downloads berechtigt sind, einen Weiterverkauf zu untersagen. Dieses Urteil ist nunmehr rechtskräftig geworden.

Die Entscheidung im Wortlaut finden Sie unter folgendem Link:

http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/j2014/22_U_60_13_Urteil_20140515.html

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