Impressumspflicht bei Facebook

Impressumspflicht bei Facebook. LG Aschaffenburg, Urteil vom 19. August 2011, Az. 2 HK O 54/11

In einer aufsehenerregenden Entscheidung im Bereich Internetrecht hat das LG Aschaffenburg als erstes Gericht in Deutschland geurteilt, dass auch für ein geschäftsmäßig genutztes Facebookprofil ein leicht erkennbares und unmittelbar erreichbares Impressum vorgehalten werden muss.

Im Falle des Verstoßes drohen Abmahnungen.
Die Entscheidung dürfte auch auf andere Social Media Plattformen, wie bspw. Twitter, übertragbar sein.

Das Urteil wurde von Herrn Rechtsanwalt Marc Valdfogl von unserer Kanzlei erstritten.

Link zum Urteil: Impressumspflicht bei Facebook

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