Gericht bestätigt Untersagung des Oldtimertreffens an den Opel-Villen

Fünf Tage vor dem größten eintägigen Klassikertreffen in Rüsselsheim hat das Verwaltungsgericht in Darmstadt (6 L 1446/23.DA) die zuvor ergangene Weisung des Regierungspräsidiums Darmstadt bestätigt, wesentliche Teile des Veranstaltungsgeländes nicht zu nutzen.
Damit wurde die Absage des international bekannten Treffens (mehrere zehntausend Besucher) besiegelt.

Interessant hierbei ist, dass nicht ein privater Veranstalter, sondern die Stadt Rüsselsheim selbst gerichtlich vorgegangen war, um die Durchführung der Veranstaltung doch noch sicherzustellen. Dem hat das VG Darmstadt jedoch mit dem vorliegenden Beschluss eine Absage erteilt.

Das Veranstaltungsgelände sollte für die erwarteten 3.000 Oldtimer auch die in einem Landschaftsschutzgebiet gelegenen Mainwiesen umfassen. Hierzu hatte jedoch das zuständige Regierungspräsidium zuvor an die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Rüsselsheim die Weisung erteilt, das Oldtimer-Treffen auf den Flächen der Mainwiesen in Rüsselsheim weder zu genehmigen noch zu dulden.

Gegen diese Weisung war die Stadt Rüsselsheim mit einem Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht vorgegangen. Hiermit hatte sie keinen Erfolg, der Antrag wurde abgelehnt. Das Gericht führte hierzu aus, dass die Stadt bereits nicht antragsbefugt sei. Gegen die fachaufsichtliche Weisung könne sie –unabhängig von deren Inhalt- nicht gerichtlich vorgehen.

Inhaltlich stellte das Gericht darauf ab, dass die Stadt ihre Aufgaben nicht im Einklang mit den Gesetzen wahrgenommen hätte. Die Stadt Rüsselsheim hätte rechtswidrig die Durchführung der Veranstaltung ohne die nach der einschlägigen Landschaftsschutzgebietsverordnung erforderliche Genehmigung geplant.

Zu der Pressemeldung des VG Darmstadt
https://verwaltungsgerichtsbarkeit.hessen.de/presse/eilentscheidung-zum-klassikertreffen-in-ruesselsheim-am-main

 

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