Fehlerhafte Operation des Handgelenks – Mandant erhält Abfindung in Höhe von 6.000,00 €
Der Mandant litt unter Schmerzen im Bereich des rechten Handgelenks über dem Daumenstrahl. Es wurde insoweit die Diagnose einer chronischen Tendovaginitis stenosans mit Indikation zur operativen Sehnenfachspaltung gestellt. Diese Operation wurde ambulant in einer chirurgischen Praxis durchgeführt. Dabei unterlief dem Operateur ein haftungsauslösender Fehler mit der Folge, dass der Mandant unverändert unter starken Schmerzen litt und eine weitere Operation durchgeführt werden musste.
Aufgrund der nicht nach den Regeln der ärztlichen Kunst erfolgten ambulanten Operation wurde die chirurgische Praxis durch uns anwaltlich in Anspruch genommen. Mit dem Berufshaftpflichtversicherer der Praxis konnten wir uns dahingehend einigen, dass der Mandant einen Entschädigungsbetrag in Höhe von 6.000,00 € erhält.
Gerne stehen wir zur Verfügung wenn Sie Opfer eines Behandlungs- oder Aufklärungsfehlers geworden sind. Mit unserer anwaltlichen Vertretung in komplexen Arzthaftungsangelegenheiten begegnen Sie Krankenhäuser und Ärzten auf Augenhöhe!