Fehlerhafte Abszess-Behandlung - Mandantin erhält einen Abfindungsbetrag in Höhe von 12.000,00 €

Nach außergerichtlicher Geltendmachung der Ansprüche der Mandantin durch die Kanzlei Bach I Rechtsanwälte war der Haftpflichtversicherer des Krankenhauses bereit, der Mandantin einen Entschädigungs- und Kompensationsbetrag in Höhe von 12.000,00 € auszuzahlen.

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