Deutschland muss EU-Grenzwerte für Schwermetalle in Spielzeug übernehmen
Auch Deutschland muss die von der EU vorgegebenen Grenzwerte der Spielzeugrichtlinie (2009/48/EG) für Schwermetalle in Kinderspielzeug einhalten. Ein nationaler Alleingang ist in diesem Fall nicht zulässig.
Das hat der EuGH mit Urteil vom 09.07.15 (C-360/14 P) entschieden.
Deutschland hatte sich darauf berufen, dass die eigenständig festgelegten Grenzwerte einen besseren Schutz böten, als die von der Europäischen Union erlassenen Grenzwerte. Mit dieser Argumentation hatte Deutschland bei der Kommission beantragt, diese weiter beibehalten zu dürfen.
Diesen Antrag hatte die Kommission abgelehnt, was zunächst von dem EuG (Urt. v. 14.05.2014 - T-198/12) und nunmehr in zweiter Instanz vom EuGH bestätigt wurde.
Demnach hat Deutschland die vorgegebenen Grenzwerte einzuhalten.
Die Pressemitteilung:
http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2015-07/cp150081de.pdf