BGB Änderungen bei Zahlungsverzug 2014

Um die Zahlungsmoral unter Unternehmern zu verbessern hat der Gesetzgeber einige Änderungen des BGB beschlossen, welche bereits zum 01.08.2014 in Kraft getreten sind.

Hier in Kürze das wichtigste:

Der gesetzliche Verzugszins bei Geschäften unter Unternehmern liegt künftig bei 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (zuvor 8 Prozentpunkte).
In AGB können Zahlungsziele bis höchstens 30 Tage, Überprüfungs- und Abnahmefrist bis höchstens 15 Tagen vereinbart werden. Klauseln, die längere Fristen bestimmen gelten als unangemessen und sind daher unwirksam.
Dem Unternehmer steht für den Fall des Zahlungsverzuges künftig ein pauschaler Schadensersatzanspruch in Höhe von 40 € zu.

Diese Regelungen dienen der Umsetzung der Richtlinie 2011/7/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16.2.2011 zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr.

 

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