Bekanntgabe einer medizinischen Diagnose an den Arbeitgeber des Mandanten - 3.500,00 € Schadensersatz

Der Mandant war Patient in einem Krankenhaus. Die Rechnung über den Krankenhausaufenthalt des Mandanten mit aufgeführten Diagnosen wurde aufgrund fahrlässiger Sorgfaltspflichtverletzungen des Krankenhauses fälschlicherweise an den Arbeitgeber des Mandanten verschickt, sodass dieser von den Diagnosen des Mandanten Kenntnis nehmen konnte. Der Mandant wandte sich wegen dieses Sachverhalts an die Kanzlei Bach Rechtsanwälte zur Durchsetzung von Schadensersatz. Der Krankenhausträger wurde anwaltlich auf Schadensersatz in Anspruch genommen wegen dem Bruch der ärztlichen Schweigepflicht. Nachdem der Krankenhausträger die Haftung dem Grunde nach außergerichtlich abgelehnt hatte, wurde Klage beim Landgericht Frankfurt eingereicht. Im Rahmen der mündlichen Verhandlung räumte der Krankenhausträger den Vorfall ein und war zu einer vergleichsweisen Erledigung des Rechtsstreits bereit. Es konnte insoweiti ein Abfindungsbetrag für den Mandanten in Höhe von 3.500,00 € erzielt werden.

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