Geburtsschadensrecht
Werdende Eltern freuen sich über Monate hinweg auf die anstehende Geburt ihres Kindes.
Behandlungsfehler vor, während oder nach der Geburt des Kindes trüben die freudige Erwartung sehr schnell und stellen für die Eltern und Angehörige einen schweren Schicksalsschlag dar. Eltern sehen sich in dieser Situation erheblichen Zukunftsängsten ausgesetzt, da sie nicht absehen könne wie sich das eigene als auch das Leben des Kindes konkret entwickeln wird.
Das Geburtsschadensrecht bietet den betroffenen Eltern von Geburtsschäden die Möglichkeit, die Zukunft unter Umständen positiv zu gestalten. Die Gesundheit des Kindes kann zwar meistens nicht mehr vollständig wiederhergestellt werden, allerdings verspricht das Geburtsschadensrecht finanzielle Hilfe, welche Kompensation für die Gesundheitseinbuße ist. Durch im Rahmen des Geburtsschadensrechts beigetriebene Schmerzensgelder und Schadensersatzansprüche kann zumindest dafür gesorgt werden, dass das betroffene Kind für die Zukunft finanziell abgesichert ist, auch vielleicht für Zeiten, in denen die Eltern einmal nicht mehr für das betroffene Kind da sein können.
Medizinische Fehler bei der Geburt
Die häufigsten Fehler bei der Geburt im Rahmen des Geburtsschadensrechts liegen in folgenden Bereichen:
- Fehlerhafte Befunderhebung während der Schwangerschaft
- Der unzureichenden Beobachtung des Geburtsverlaufs
- Der Befunderhebung durch den Gynäkologen im Vorfeld der Geburt aber auch als Geburtshelfer, wobei diese Fehler auch Hebammen unterlaufen können
- Mangelhaften oder falsche Versorgung des Kindes durch das Krankenhaus, insbesondere im Rahmen der postpartalen Versorgung
- Mangelhafte Organisation des Krankenhauses
Geburtsschäden als schwere Folgen
Der Verdacht, dass möglicherweise ein Behandlungsfehler im Zusammenhang mit der Geburt steht, tritt für die Eltern nicht immer offen zu Tage.
Oftmals merken betroffene Eltern zunächst gar nicht, dass mit ihrem Kind etwas nicht stimmt. Häufig zeigen sich beim Kind durch Geburtsschäden verursachte Entwicklungsverzögerungen bzw. motorische Defizite. In solchen Fällen ist eine anwaltliche Überprüfung sinnvoll, auch wenn Ärzte sagen, dass mit dem Kind alles in Ordnung ist.
Rechtsanwälte beraten im Geburtsschadensrecht
Wenn Anhaltspunkte bzw. Verdachtsmomente vorliegen, dass während der Geburt der Behandlerseite Fehler unterlaufen sind, sollten Sie nicht zögern anwaltliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Das Geburtsschadensrecht ist eine Spezialmaterie im Medizinrecht bzw. Arzthaftungsrecht.
Gerade im Geburtsschadensrecht ist daher dringend anzuraten, einen Spezialisten für Arzthaftungsrecht zu konsultieren, welcher über Erfahrung im Geburtsschadensrecht verfügt.
Nicht selten geht es insoweit um sehr hohe Schadenssummen, die bei bestimmten Konstellationen auch über 1 Million Euro liegen können. Allgemeinanwälte und Laien können in der Regel nicht absehen, wie der Fall rechtlich und medizinisch zu bewerten ist und welche Schadenspositionen im Einzelnen in Ansatz gebracht werden können.
Wenn Sie einen Geburtsschaden vermuten, zögern Sie nicht unsere Kanzlei in dieser komplexen Materie zu konsultieren. Unsere Spezialisten im Geburtsschadensrecht beraten und vertreten Sie fundiert und setzten Ihre Ansprüche konsequent sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich durch.